Motorboot-Führerschein
Sie können bei uns das amtliche, österreichische Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse ablegen, welches in Österreich auf allen Binnengewässern und Flüssen, sowie in Verbindung mit dem internationalen Zertifikat, EU-weit auf allen Binnengewässern Gültigkeit hat. Mit diesem Zertifikat sind Sie berechtigt Motorboote und Segelboote bis 1.000 kW zu bewegen. |
Termine
06.04. - 09.04.2018
04.05. - 07.05.2018
08.06. - 11.06.2018
06.07. - 09.07.2018
03.08. - 06.08.2018
31.08. - 03.09.2018
28.09. - 01.10.2018
Kurszeiten
Freitag: |
17:00 bis 21:00 Uhr |
Samstag: |
08:00 bis 13:00 Uhr |
Sonntag: |
08:00 bis 13:00 Uhr |
Montag: |
Prüfung ab ca. 08:00 Uhr |
Unterlagen:
Antrag auf Zulassung zur Prüfung für Schiffsführerpatent 20 m - Seen und Flüsse; 10 m; 10 m - Seen und Flüsse; Raft; Antrag auf Ausstellung Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen (SVD-Verk/E-24) |
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung für Schiffsführerpatent (SVD-Verk/E-24) Download
- Nachweis der Identität und der Vollendung des 18. Lebensjahrs (z.B. Geburtsurkunde, Personalausweis, Pass)
- 2 Passfotos, eines davon ist auf der Vorderseite aufzukleben
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung:
Ärztliches Gutachten (nicht älter als 3 Monate) über die Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges der Gruppe C; für das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse gilt ein Befähigungszeugnis für die selbständige Führung eines Triebwagens, Luftfahrzeuges oder KFZ als Nachweis (z.B. KFZ-Führerschein).
- Nachweis der persönlichen Verlässlichkeit:
Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate); für das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse gilt ein Befähigungszeugnis für die selbständige Führung eines Triebwagens, Luftfahrzeuges oder Kfz als Nachweis (z.B. KFZ-Führerschein).
- Nachweis über das Farbunterscheidungsvermögen:
Ärztliches Gutachten (nicht älter als 3 Monate) durch Farnsworth Panel D15 oder medizinisch gleichwertigen Test.
Ausnahme: Besitz eines zu Recht bestehenden, in einem EWR-Staat ausgestellten Befähigungszeugnis für die selbständige Führung von Luft- oder Triebfahrzeugen. Siehe Formularmuster.
- Nachweis der Fahrpraxis
Nicht erforderlich für das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse.
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Die Unterlagen müssen spätestens eine Woche vor Kursbeginn bei uns vorliegen, damit wir Sie an das Amt der oö. Landesregierung weiterleiten können und Ihr Antreten zur Prüfung gewährleistet ist. Bitte übermitteln Sie keine Originalunterlagen, da diese nach elektronischer Erfassung vom Amt der oö. Landesregierung nicht nicht retourniert werden. |