Motor-Yacht-Club Salzkammergut

Schörfling am Attersee

Attersee-Segelguide

Regeln beim Segeln

AUSWEICHPFLICHT allgemein gilt gegen:
  • Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes mit blauem Licht
  • Fahrgastschiffe mit grünem Ball oder grünem Licht
  • Fischerboote mit weißem Ball oder weißer Flagge (Mindesabstand 50m)
  • Fischernetze (Mindestabstand 25m)
AUSWEICHPFLICHT für Segelboote gilt wenn:
  • Sie auf verschiedenem Bug segeln und den Wind von Backbord haben!
  • Sie auf gleichem Bug segeln und sich in Luv befinden!
  • Sie sich einem anderen Boot nähern! (grundsätzlich Freihaltepflicht)
FAHR- und ANKERVERBOTE bestehen in:
  • Schwimmzonen, die durch rot-weiß-rote Schilder mit Pfeil gekennzeichnet sind.
  • Naturufer- oder Schilfzonen
  • Bereichen, die mit Einfahrts- und/oder Ankerverbote speziell beschildert sind.
  • Start- und Landegassen für Wasserski
  • Bereichen der Anlegestege der Stern&Hafferl Attersee-Schifffahrt
MOTORBOOTVERBOT und FLAUTENSCHIEBER
  • Im Uferbereich dürfen Yachten unter Maschine nicht näher als 200m, ausgenommen senkrecht zum Ufer mit maximal 10km/h fahren.
  • In den Sommermonaten Juli und August ist das Fahren mit Motorbooten oder Yachten unter Maschine generell verboten.
  • Im Notfall und bei Problemen kann ein Motor bis 4,4 KW (Flautenschieber) führerscheinfrei und nur zum Erreichen des Heimathafens eingesetzt werden.