Motor-Yacht-Club Salzkammergut

Schörfling am Attersee

Motorboot-Führerschein

Werden Sie Kapitän auf Seen und Flüssen

Sie brauchen für Ihre Yacht ein Schiffsführerpatent?

Nutzen Sie die Möglichkeit, das amtliche, österreichische Schiffsführerpatent 10m Seen und Flüsse abzulegen, welches in Österreich auf allen Binnengewässern und Flüssen, sowie in Verbindung mit dem internationalen Zertifikat, EU-weit auf allen Binnengewässern Gültigkeit hat. Mit diesem Zertifikat sind Sie berechtigt Motorboote und Segelboote bis 1.000 kW zu bewegen.

MYCS_Motorboot-FS

verfügbare Kurstermine 2023

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung für Schiffsführerpatent  (SVD-Verk/E-24).
  • Nachweis der Identität und der Vollendung des 18. Lebensjahrs (z.B. Geburtsurkunde, Personalausweis, Pass).
  • 2 Passfotos, eines davon ist auf der Vorderseite aufzukleben.
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung: Ärztliches Gutachten (nicht älter als 3 Monate) über die Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges der Gruppe C; für das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse gilt ein Befähigungszeugnis für die selbständige Führung eines Triebwagens, Luftfahrzeuges oder KFZ als Nachweis (z.B. KFZ-Führerschein).
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung: Ärztliches Gutachten (nicht älter als 3 Monate) über die Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges der Gruppe C; für das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse gilt ein Befähigungszeugnis für die selbständige Führung eines Triebwagens, Luftfahrzeuges oder KFZ als Nachweis (z.B. KFZ-Führerschein).
  • Nachweis der persönlichen Verlässlichkeit: Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate); für das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse gilt ein Befähigungszeugnis für die selbständige Führung eines Triebwagens, Luftfahrzeuges oder Kfz als Nachweis (z.B. KFZ-Führerschein).
  • Nachweis über das Farbunterscheidungsvermögen: Ärztliches Gutachten (nicht älter als 3 Monate) durch Farnsworth Panel D15 oder medizinisch gleichwertigen Test. Ausnahme: Besitz eines zu Recht bestehenden, in einem EWR-Staat ausgestellten Befähigungszeugnis für die selbständige Führung von Luft- oder Triebfahrzeugen. Siehe Formularmuster.
  • Nachweis der Fahrpraxis: Nicht erforderlich für das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse.
Die Unterlagen müssen spätestens eine Woche vor Kursbeginn bei uns vorliegen, damit wir Sie an das Amt der oö. Landesregierung weiterleiten können und Ihr Antreten zur Prüfung gewährleistet ist. Bitte übermitteln Sie keine Originalunterlagen, da diese nach elektronischer Erfassung vom Amt der oö. Landesregierung nicht nicht retourniert werden
mittendorfer_info

Wo findet der Kurs statt?

Attersee – Motorbootfahrschule – Franz Mittendorfer
Bahnhofstraße 17
4861 Schörfling am Attersee

Telefon: +43 664 3003324
Fax: +43 7662 4579
E-Mail: office@boote-mittendorfer.at

http://www.boote-mittendorfer.at/