Clubleben
Veranstaltungen
Jahresprogramm 2024
- 03. Mai - Lichterprobe*
- 04. Mai - Eröffnung ab 13.00 Uhr*
- 15. Juni - 1. Ausfahrt
- 13. Juli - Clubfest*
- 28. Juli - Präsidetencocktail 11 Uhr*
- 11. August - Kinder-Olympiade
- 17. August - Dämmer-Schoppen mit Versteigerung
- 30. August - Generalversammlung*
- 31. August - Letzte Ausfahrt
- 03. September - Tag der Freude
- 21. September - Herbstfest
Bitte beachten Sie, dass es wetterbedingt jederzeit zu Absagen oder Verschiebungen unserer Veranstaltungen kommen kann.
Auch im heurigen Jahr werden wir Sie via SMS und E-Mail über Aktuelles aus dem Clubleben auf dem Laufenden halten.
Wir freuen uns auf eine gemeinsame Saison 2024!
Ihr Präsident und das gesamte Vorstandsteam!
* Wir bitten um Verständnis, dass unsere Gastronomie an mit * gekennzeichneten Veranstaltungsterminen ausschließlich für Clubmitglieder reserviert ist (geschlossene Gesellschaft).
Gästeregelung
Da das Platzangebot in unserer Anlage beschränkt ist, ersuchen wir unsere Mitglieder die aktuelle Gästeregelung zu respektieren:
Restaurantbereich:
Den Mitgliedern ist es gestattet, Gäste in den Restaurantbereich des Clubs einzuladen. Diese sind im Beisein des einladenden Mitglieds im Restaurantbereich jederzeit willkommen.
Badeanlagenbereich (Molen und Stege):
Den Mitgliedern ist es gestattet, eine Person als Gast in den Badeanlagenbereich einzuladen. Die als Gast geführte Person muss von dem einladenden Mitglied im aufliegenden Gästebuch eingetragen werden. Die Nutzung der Badeanlagen ist jedem Gast allerdings nur an zwei Tagen pro Saison gestattet. Begleitpersonen für die Betreuung und Pflege von Mitgliedern sind von dieser Einschränkung ausgenommen, aber ebenso im Gästebuch einzutragen.
Mitgliedschaft & Gebühren
Die Mitgliedsbeiträge des MYCS sind keine Familienbeiträge, sondern setzen sich aus dem Beitrag für das Hauptmitglied und einem etwaigen Partnermitglied zusammen.
Sollte der Lebenspartner des Hauptmitglieds mehr als 2x pro Jahr die Clubeinrichtungen nutzen wollen, dann ist eine Partnermitgliedschaft zu beantragen.
Generell sind Kinder von Mitgliedern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von einem Mitgliedsbeitrag befreit. Wenn sich Kinder danach noch in Ausbildung befinden, dann gilt diese Befreiung längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Auch hier gilt: Wenn ein Kind, welches selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt, mehr als 2x pro Jahr die Clubeinrichtung nutzen möchte, muss es dem MYCS beitreten und eine Hauptmitgliedschaft beantragen.
Für alle Bootsbesitzer mit einem Liegeplatz im MYCS (Hafen oder Boje) gilt folgende Regelung:
Sowohl ein Haupt- als auch ein Partnermitgliedschaftsbeitrag ist dem MYCS zu entrichten!
Jetzt Mitglied werden
Ganz einfach Mitglieds-Antrag hier als .PDF downloaden.
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